Corona: Anpassungen durch DFB!

Coronavirus-Krise: DFB nimmt umfassende Anpassungen vor

Saisonwertung

Bisher galt der Grundsatz, dass in einer Saison jeder gegen jeden in Hin- und Rückrunde antritt – bei wechselseitigem Heimrecht. Meister ist die Mannschaft, die nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften mit den wenigsten Gewinnpunkten. Sollte jedoch ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.

Insolvenzfälle

Für Spielklassen unterhalb der Männer-Regionalliga und der Zweiten Frauen-Bundesliga besagen die Statuten grundsätzlich, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens mangels Masse die klassenhöchste Mannschaft jedes Vereins automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt wird und als Absteiger feststeht. Die zuständigen Regional- und Landesverbände können nun abweichende Regelungen für ihre Spielklassen (auch für die Regionalligen) treffen – mit maximaler Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021.

Punktabzüge

In Fällen, in denen auf Regional- und Landesverbandsebene bereits ein Punktabzug als Folge einer Insolvenz eines Vereins vorgesehen war, werden Sonderregelungen geschaffen. Die Regional- und Landesverbände können hier ebenfalls bis 30. Juni 2021 flexible Regelungen für ihre Spielklassen treffen.

Beginn und Ende Spieljahr

In der Regel beginnt ein Spieljahr im Fußball am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres. Jetzt sind Abweichungen möglich, sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig sein sollten, um das Spieljahr sportlich abschließen zu können. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/2022 kann entsprechend angepasst werden. Für DFB-Bundesspiele ist hierfür dann ein Beschluss des DFB-Präsidiums notwendig.

Die Vorgabe, wonach jeder Regional- und Landesverband verpflichtet ist, innerhalb einer Saison eine – frei wählbare – Spielpause von mindestens vier Wochen einzulegen, ist bis zum Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben.

Wechselperioden

Die regulären Wechselperioden sind grundsätzlich vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31.Januar. Die FIFA lässt nun jedoch Ausnahmen zu, daher kann der DFB-Vorstand jetzt erforderliche Anpassungen für den deutschen Amateurfußball beschließen. In Bezug auf weitere feste Stichtage – beispielsweise der 30. Juni für die Abmeldung eines Spielers vom alten Verein oder der 31. August für die Einreichung eines Antrags auf Spielerlaubnis – können ebenfalls abweichende Regelungen für die laufende und kommende Spielzeit getroffen werden.

Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen in den einzelnen DFB-Landesverbänden sind in diesem Falle nur mit Genehmigung des Vorstands des Deutschen Fußball-Bundes zulässig.

Wartezeiten bei Wechsel

Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden.

Durchführung der Spiele

Wie bei den Aktiven können die Mitgliedsverbände Jugendspiele ihres Zuständigkeitsbereichs nach dem 30. Juni 2020 zulassen, soweit dies zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich ist.

Vereinswechsel

Sofern durch zeitliche Verschiebungen der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 nötig, können von den zuständigen Verbänden auch Stichtage in Bezug auf Vereinswechsel und Beantragungen der Spielerlaubnis im Jugendbereich angepasst werden. Gleiches gilt für damit verbundene Wartefristen. Wie bei den Herren und Frauen gilt: Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist können die zuständigen Verbände festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden kann, ausgeklammert werden.

Altersklassen

Junioren bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, sollten Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30.Juni 2020 stattfinden. Für den jeweils ältesten spielberechtigten Jahrgang können die Landesverbände des DFB allerdings ein Datum festlegen, an dem das Spielrecht für die jeweilige Altersklasse verfällt.

Einsatz bei den Senioren

Bisher galt, dass Junioren an einem Tag nicht mehr als ein Pflichtspiel bestreiten dürfen. Für Nachwuchsspieler, die auch für Herrenmannschaften spielberechtigt sind, sind Ausnahmen zulässig.

Gleiches gilt nun für Juniorinnen, die in Frauenmannschaften zum Einsatz kommen können. Zudem kann das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes auf Antrag des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball die Vorgabe außer Kraft setzen, wonach Juniorinnen nur ein Einsatz in einer Frauenmannschaft an einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) erlaubt ist.

Bericht: Matthias Grütter, BBV, 09.04.2020